PRAXI KAI ODIGISI I.K.E. (ACT AND DRIVE P.C.), (im Folgenden „ACT & DRIVE“) mit Sitz in Thessaloniki (Frangon 1, Tel. +30 2311218248) vermietet das auf der Vorderseite des Vertrags genannte Fahrzeug (sowie jedes Fahrzeug, das es ersetzen kann) an dem Unterzeichner des Vertragsleitfadens sowie etwaigen Mitunterzeichnern des Zusatzleitfadens des Vertrages (im Folgenden jeweils: „Mieter“ und gemeinsam: „Mieter“) gemäß diesen Mietbedingungen, die der Mieter uneingeschränkt und vorbehaltlos überlässt akzeptiert:
1.1 Der Mieter erklärt mit Unterzeichnung des Vertrages, dass er die Voraussetzungen für die Anmietung des Fahrzeugs erfüllt, insbesondere:
Er besitzt die entsprechende Führerscheinklasse für das Fahrzeug (griechisch oder aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder international), die aktiv und in Kraft ist und mindestens ein Jahr vor der Unterzeichnung dieses Dokuments ausgestellt wurde. Er hat das erforderliche Mindestalter für den Fahrzeugtyp, den er hiermit anmietet (mindestens 23 Jahre für alle Kategorien von Kleinfahrzeugen, während er für große und Luxusfahrzeuge mindestens 25 Jahre alt sein muss).
3.1. Mit Unterzeichnung des Vertrages erklärt der Mieter, dass er das Fahrzeug nach sorgfältiger Prüfung und Feststellung, dass es in einwandfreiem Zustand ist, ihm absolut gefällt und für den von ihm gemieteten Gebrauch und Zweck geeignet ist, das Fahrzeug vorbehaltlos übernommen hat. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass er bei Rückgabe und Übergabe des Fahrzeugs an ACT & DRIVE einen entsprechenden Nachweis über eventuell vorhandene Schäden am Fahrzeug unterzeichnen wird 3.2. Bei Ablauf oder Beendigung des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich im Store von ACT & DRIVE oder alternativ am vereinbarten Übergabeort zurückzugeben 3.3. ACT & DRIVE haftet nicht für den Verlust oder die Zerstörung von Eigentum des Mieters oder eines Dritten im oder am gemieteten Fahrzeug.
ACT & DRIVE vermietet das Fahrzeug an den Mieter für den auf der Vorderseite des Vertrags ausdrücklich festgelegten Zeitraum, der nicht weniger als einen (1) Tag betragen darf. Wenn Sie das Fahrzeug länger als vereinbart behalten möchten, müssen Sie sich schriftlich an ACT & DRIVE wenden und einen neuen Mietvertrag unterzeichnen. Gibt er das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und Zeitpunkt zurück, verstößt er gegen die Vereinbarung und ist ACT & DRIVE für jeden weiteren Tag der Inhaftierung des Fahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus ist ACT & DRIVE nach Ablauf der vereinbarten Rückgabezeit des Fahrzeugs berechtigt, das Fahrzeug ohne Zustimmung des Mieters jederzeit, überall und in jeder Weise, auch auf Kosten des Mieters, zu entfernen und zu übernehmen.
5.1. Der Mieter verpflichtet sich, ACT & DRIVE pünktlich, jedenfalls am Ende des Mietverhältnisses, zu zahlen: i) die vereinbarte Miete, ii) das vereinbarte Sondertagesentgelt für die optionale Freistellungsdeckung seiner Haftpflicht, sofern diese vereinbart wurde iii) die Kilometerpauschale, entsprechend den gefahrenen Kilometern, iv) etwaige zusätzliche Gebühren aus den Bestimmungen, die möglicherweise vereinbart werden oder bei der Rückgabe und Übergabe des Fahrzeugs an ACT & DRIVE entstehen, und v) etwaige Steuern und Gebühren, die den über.
5.2. Der Mieter übernimmt darüber hinaus folgende Pflichten: 5.2.1. Um das Fahrzeug in ausgezeichnetem Zustand zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung des geeigneten Kraftstoffs, die Überprüfung seines mechanischen Zustands, des Öl- und Wasserstands, der Reifen usw., die ordnungsgemäße Verwendung gemäß den Anweisungen des Herstellers und von ACT & DRIVE, und ACT & DRIVE unverzüglich über auftretende Defekte, Fehlfunktionen oder mechanische Anzeichen zu informieren. Kein Dritter darf Arbeiten und/oder Reparaturen am Fahrzeug ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ACT & DRIVE vornehmen 5.2.2. Das Fahrzeug in einem bewachten Bereich zu parken, der allen Sicherheitsvorschriften entspricht, um Diebstahl, Beschädigung oder physische Abnutzung zu verhindern. Insbesondere wenn das Fahrzeug nicht benutzt wird, muss es verschlossen bleiben und die Schlüssel sind immer im Besitz des Mieters.
5.2.3. Das Fahrzeug ausschließlich und nur für den hier angegebenen Zweck zu nutzen und darüber hinaus nicht zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu veräußern oder Dritten die Nutzung zu überlassen und die griechische Grenze mit dem Fahrzeug nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verlassen von ACT & DRIVE.
5.2.4. Das Fahrzeug nicht zu benutzen: a) für rechtswidrige Zwecke oder entgegen den geltenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, b) unter Verstoß gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (K.O.K.), c) zur entgeltlichen Beförderung, gelegentlich oder 'Beruf, Personen oder Gegenstände/Güter, insbesondere Sprengstoffe, d) bei Geschwindigkeitsrennen oder Motorsport, e) zu Zwecken des Fahrlernens, f) zum Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge und g) auf Offroad-Strecken.
Darüber hinaus ist es strengstens verboten, das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Halluzinogenen, Barbituraten oder anderen Substanzen zu benutzen, die die Fahrtüchtigkeit und die Sinne beeinträchtigen.
5.2.5 Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet: a) unverzüglich ACT & DRIVE und die zuständigen Behörden zu informieren, b) Zeugenaussagen einzuholen, c) eine grobe Darstellung des Unfallhergangs zu erstellen und d) alles zu vervollständigen Mögliche Einzelheiten, innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, die entsprechende Unfallerklärung der mit ACT & DRIVE kooperierenden Versicherungsgesellschaft
5.2.6. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen ist der Mieter voll verantwortlich für alle Bußgelder, Verwaltungsstrafen und Gerichtskosten, die während des Mietverhältnisses verhängt werden, und im Allgemeinen für alle Verluste von ACT & DRIVE, positiv oder zufällig, ohne andere Entschädigungen auszuschließen, und unabhängig davon, ob er eine optionale Freistellungsdeckung seiner Haftung akzeptiert hat.
5.2.7. Es ist verboten, während der Mietzeit im Auto zu rauchen, für alle Schäden, die dadurch entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang
7.1 Gebühr pro 24 Stunden Die Autovermietung wird pro 24 Stunden berechnet. Jede weitere Verspätung wird mit einem zusätzlichen Tag berechnet.
7.2 Baby- und Kindersitze Babysitze, Kindersitze und Sitzerhöhungen sind gegen Aufpreis erhältlich.
7.3 Schlüsselverlust Bei Schlüsselverlust während des Mietverhältnisses werden dem Mieter die Ersatzkosten in Rechnung gestellt. Die genauen Kosten für den Austausch hängen vom Fahrzeugtyp ab.
7.4 Fahrzeugreinigung
Für den Fall, dass das Auto nach der Rückgabe einer besonderen Reinigung (z. B. zur Beseitigung von Gerüchen, Tierkot, Flüssigkeitsaustritt usw.) bedarf, wird eine Gebühr erhoben die Reinigung.
Der Mieter ermächtigt ACT & DRIVE, seine Kreditkarte mit dem Betrag der Fahrzeuggarantie zu belasten, und zwar proportional zu ihrer Art und Verfügbarkeit. Die Kaution wird auf die gleiche Weise vollständig zurückerstattet (Rückbuchung auf die Kreditkarte des Mieters), wenn das Fahrzeug zurückgegeben wird und kein Teil- oder Gesamtschaden vorliegt. Wird das Fahrzeug aufgrund des Verschuldens des Mieters nicht zum vereinbarten Termin oder mit teilweisem oder vollständigem Schaden zurückgegeben, wird die Garantie nicht zurückerstattet, sondern als Vertragsstrafe für den nicht nachgewiesenen Schaden von ACT & DRIVE verwirkt. Eine Verrechnung der fälligen Miete mit der Bürgschaftssumme ist nicht möglich.
Eine Umbuchung ist nach telefonischer Absprache möglich und hat eine Neuberechnung des Preises, je nach Verfügbarkeit der Fahrzeuge, zu den dann gültigen Preisen zur Folge.
Bei einer Stornierung der Reservierung 20 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Mietbeginn wird die Anzahlung von 30 % nicht zurückerstattet.
Bei Rückgabe des Mietwagens vor dem Datum der Reservierung erfolgt keine Rückerstattung.
Der Autoersatz aufgrund einer mechanischen Panne oder eines Unfalls kann innerhalb von 48 Stunden im Zeitraum vom 15.09. bis 14.06. und innerhalb von 72 Stunden im Zeitraum vom 15.06.
ACT & DRIVE übernimmt den Versicherungsschutz der Mietfahrzeuge im gesetzlich vorgesehenen Rahmen ab Übergabe des Fahrzeugs und für die gesamte Dauer der Anmietung für die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsleistungen durch eine Versicherungsgesellschaft mit Haftpflichtversicherung Deckung für Personenschäden bis zu einem Betrag von 1.220.000 Euro und eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten für Sachschäden bis zu einem Betrag von 1.220.000 Euro.
ACT & DRIVE übernimmt zusätzlich folgende Zusatzdeckungen:
A. Deckung des gleichen Schadens mit Haftungsverzicht zu Lasten des Mieters in Höhe des jeweiligen Fahrzeugtyps. B. Totaldiebstahlversicherung c. Deckung des teilweisen Diebstahls von Teilen oder Teilen des Fahrzeugs, die fest mit ihm verbunden sind und für seine Bewegung und seinen Betrieb erforderlich sind, d. Deckung von eigenen Schäden bei Diebstahl mit einer Haftungsfreistellung, die vom Mieter zu tragen ist, wie für jedes Fahrzeug vorgesehen e. Brandschutz und Brandschutz durch Terroranschläge, f. Naturkatastrophenschutz, g. Kristallbruchschutz, h. Sachschadenschutz durch ein nicht versichertes fremdes Fahrzeug, i. Fahrerunfallschutz bis zu einem Betrag von EURO 15.000 (fünfzehntausend) und i. Pannenhilfe rund um die Uhr.
Freibetrag für Versicherungsverträge
Die Höhe des Versicherungsfreibetrags für Kaskoschäden wird je nach Fahrzeugklasse auf 1.000,- bis 1.500,- Euro pro Fahrzeug festgelegt. Der oben genannte Betrag wird vom Mieter des Fahrzeugs getragen, falls das Fahrzeug durch sein Verschulden beschädigt wird.
Unfallversicherung für den Fahrer
Der Versicherungsschutz beträgt bei Unfalltod bis zu 15.000 € und bei Feuer und Diebstahl bis zu 3.000 €.
Ausschluss des Versicherungsschutzes In folgenden Fällen besteht kein Versicherungsvertrag: Für jeden Fall, bei dem festgestellt wird, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Für Unfälle, die von einem Fahrer verursacht wurden, der nicht im Mietvertrag aufgeführt ist.
Die Lieferung außerhalb des ACT & DRIVE-Büros innerhalb der Stadtgrenzen ist kostenlos, die Lieferung außerhalb der Stadtgrenzen wird mit einem Aufpreis von 1,25 €/km berechnet. für kleine und mittlere Fahrzeugklassen und 1,50 €/km. für große und luxuriöse Fahrzeugklassen. Die Lieferung an eine andere als die Abholstation führt zu einer zusätzlichen Gebühr für den Mieter, abhängig von der Kilometerentfernung zwischen den beiden Stationen, in Höhe von 1,50 € / km. Die Lieferung zum Flughafen ist kostenlos. Bei Zustellung/Abholung außerhalb der Öffnungszeiten fallen für den Mieter 20,00 € an. (Bürozeiten: Montag-Freitag: 09:00 - 21:00 Uhr, Samstag: 10:00 - 15:00 Uhr).
Für den Schiffstransport des Autos ist die schriftliche Zustimmung von ACT & DRIVE erforderlich.
Die Vermietung des ACT & DRIVE-Fahrzeugs außerhalb der Grenzen Griechenlands ist nicht gestattet.
Bußgelder und sonstige Folgen von Rechtsverstößen, die während der Anmietung begangen wurden, gehen vollständig und ausschließlich zu Lasten des Mieters, auch wenn sie im Namen von ACT & DRIVE oder seiner Vertreter geltend gemacht werden.
ACT & DRIVE hat im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag den Status des verantwortlichen Auftragsverarbeiters, da sie personenbezogene Daten des Mieters und/oder des Fahrers des geleasten Fahrzeugs erhebt und verarbeitet, die für die Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind, ( z.B. Name, Kontaktdaten, Anschrift, Führerschein, Kreditkarteninformationen zur Mietzahlung etc.), zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten (wie z.B. die Steueridentifikationsnummer zur Ausstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Steuerbelegs) sowie die Erfüllung seiner rechtlichen Interessen (z. B. Daten zu Verstößen, Unfallinformationen, Aussagen und andere Daten im Falle eines Unfalls zur Sicherung seiner Rechtsansprüche, Geolokalisierungsdaten zur Ortung des Fahrzeugs im Falle eines Diebstahls usw.). Die oben genannten personenbezogenen Daten werden von ACT & DRIVE so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung des jeweiligen Verarbeitungszwecks erforderlich ist. Empfänger der Daten sind grundsätzlich Fachleute, mit denen ACT & DRIVE im Rahmen des Mietvertrags oder seiner betrieblichen Erfordernisse zusammenarbeiten kann, wie z -Mail usw., die vertraglich verpflichtet sind, diese Daten ausschließlich für die Zwecke zu verarbeiten, für die sie übermittelt wurden, unter Beachtung der ihnen gesetzlich auferlegten Vertraulichkeits- und Datensicherheitsverpflichtungen. ACT & DRIVE muss Ihre Daten an die zuständigen Behörden übermitteln, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder eine entsprechende Anfrage kompetent gestellt wird. Dies kann z. im Falle der Bestätigung eines Verkehrsverstoßes oder eines Verkehrsunfalls. Der Mieter und/oder der Fahrer als betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten, das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Er hat das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen, wenn er der Ansicht ist, dass Ihre Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die Behörde empfiehlt, dass Sie sich zuerst an uns wenden, um eine Beschwerde oder Anfrage einzureichen. Sie können dies kostenlos tun, indem Sie eine E-Mail an info@adrentacar.gr senden. Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage zu erfüllen. Falls Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde bei der Behörde einreichen (Kifisias-Straße 1-3, 115 23 Athen, Tel. 210-6475600, www.dpa.gr, E-Mail: beschwerden@dpa.gr ). Für weitere Informationen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten, der oben genannten Rechte sowie deren Ausübung können Sie sich an die Postanschrift: ACT & DRIVE IKE, Frakon 1-Thessaloniki TK 54626, oder an die E-Mail-Adresse: info@adrentacar .gr wenden , oder unter Tel. 2311218248. In Bezug auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten, die über unsere Website adrentacar.gr gesammelt werden, können Sie die veröffentlichte Datenschutzrichtlinie konsultieren.
Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten auch im Falle eines Ersatzes des ursprünglichen Fahrzeugs oder einer Verlängerung des Mietvertrags. Jede Änderung der Vertragsbedingungen ist ungültig, es sei denn, sie wurde schriftlich vereinbart. ACT & DRIVE hat das Recht, das Mietverhältnis bei Verstoß gegen seine Bedingungen zu kündigen, die alle als wesentlich vereinbart wurden, sowie die sofortige Rücknahme des Fahrzeugs. Er behält sich auch das Recht vor, die Forderungen aus dem Mietvertrag geltend zu machen.
Die hierin enthaltenen Bedingungen unterliegen griechischem Recht. Die Gerichte von Thessaloniki sind für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig, die sich aus der Auslegung und/oder Anwendung der Vereinbarung ergeben.