ACT & DRIVE PC übernimmt den Versicherungsschutz der geleasten Fahrzeuge im gesetzlich festgelegten Rahmen ab Fahrzeugübergabe und für die gesamte Mietdauer für die gesetzlich zwingenden Voraussetzungen
1.1 Versicherungsschutz durch eine Versicherungsgesellschaft, Deckung der Haftpflicht gegenüber Dritten für Personenschäden bis zu einem Betrag von 1.220.000 Euro und Deckung der Haftpflicht gegenüber Dritten für Sachschäden bis zu einem Betrag von 1.220.000 Euro.
1.2 ACT & DRIVE PC übernimmt zusätzlich folgende Zusatzdeckungen:
A. Deckung des gleichen Schadens mit Haftungsverzicht zu Lasten des Mieters, wie für jedes Fahrzeug in „Anhang A“ angegeben.
B. Vollständige Diebstahlversicherung
C. Deckung des teilweisen Diebstahls von Teilen oder Komponenten des Fahrzeugs, die fest mit ihm verbunden und für seine Bewegung und seinen Betrieb erforderlich sind,
D. Deckung des Eigenschadens bei Diebstahl mit Haftungsfreistellung zu Lasten des Mieters gemäß der für das jeweilige Fahrzeug entsprechenden „Anlage A“
E. Abdecken von Feuer und Abdecken von Feuer von Terroranschlägen,
F. Elementarschadendeckung g. Glasbruchdeckung h. Sachschadendeckung durch ein nicht versichertes Drittfahrzeug
I Deckung für einen Personenunfall des Fahrers bis zu einer Höhe von 15.000 Euro (fünfzehntausend).
J. Pannenhilfe rund um die Uhr.
1.3 Begünstigter der Versicherung im Falle des Eintritts des Versicherungsrisikos ist in jedem Fall während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses ACT & DRIVE PC, mit Ausnahme der gedeckten Risiken: Tod, Vollinvalidität, Teilinvalidität und Krankenhausaufenthalt, wobei der Begünstigte der entsprechenden Versicherung der Vermieter ist, der dies den legalisierten natürlichen Personen zuordnet.
1.4 Die bereitgestellte Versicherung deckt keinen möglichen Verlust oder Beschädigung des Gepäcks ab, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind und für die ACT & DRIVE PC keinerlei Verantwortung trägt. Ebenfalls nicht versichert sind Beschädigungen und Abnutzungen des Fahrzeuginnenraums, der Reifen, der Felgen und des Unterteils des Fahrzeugs, wenn es bis an den Asphaltrand gefahren wird oder wenn das Mietfahrzeug losfährt -Straße oder auf Straßen, die von Verkehrsbehörden verboten sind, oder wenn der Schaden nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist, der durch Kollision, Aufprall, Umkippen oder Umlenken verursacht wurde, und durch die entsprechenden Unfallerklärungen wie hier angegeben belegt ist, für deren vollständige Wiederherstellung der Mieter und die berechtigten Fahrer haften vollumfänglich und gesamtschuldnerisch.
Ebenfalls nicht versichert sind Unfälle, die durch den Einfluss von Drogen und/oder Alkohol auf den Fahrer oder andere Substanzen verursacht wurden, die geeignet sind, die Fahrtüchtigkeit und die Sinne des Fahrers zu beeinträchtigen, sowie Unfälle, die verursacht wurden, während der Fahrer nachweislich beeinträchtigt war Fahrkönnen und Wahrnehmung. ACT & DRIVE PC behält sich das Recht vor, einem berechtigten Fahrer des Mieters die Versicherung zu verweigern, wenn dieser für wiederholte Schäden am Mietfahrzeug verantwortlich ist.
1.5 Im Falle eines Unfalls oder sonstigen Vorfalls im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug ist der Mieter verpflichtet, die Polizei und die mit dem Vermieter zusammenarbeitende Pannenhilfe - Unfallversicherungsgesellschaft über ein 24-Stunden-Kontakttelefon anzurufen und wird in jedem Fall wie für jedes Fahrzeug in „Anhang A“ angegeben verwendet. Darüber hinaus ist es erforderlich, innerhalb von 24 Stunden, um dem Vermieter den Unfall schriftlich zu melden und alle erforderlichen Unterlagen (Führerschein etc.) oder jedes andere relevante Element (z. B. Fotos usw.) zur sofortigen Vervollständigung der Schadensakte sowie zum Einholen aller relevanten Informationen von Dritten sowie zur vollständigen Nichtanerkennung von Ansprüchen Dritter.
Im Falle einer Verzögerung oder Fahrlässigkeit oder Verweigerung des Vorstehenden, die zu einer Verzögerung oder Nichterstattung der Kosten für die Reparatur des gemieteten Fahrzeugs von der Versicherungsgesellschaft durch ACT & DRIVE PC führt, trägt der Mieter diese vollständig. Auch im Falle eines Unfalls wird kein Ersatzfahrzeug geliefert, wenn nicht alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht wurden.